Betreiberpflichten
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist am 03. Oktober 2002 in Kraft getreten und letztmalig im Oktober 2017 aktualisiert worden. Sie regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung, die Sicherheit beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Zentrales Ziel der BetrSichV ist die Rechtsvereinfachung sowie die Verstärkung und Erhöhung der Eigenverantwortung durch den Betreiber.
Für Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage entsteht daraus die Verpflichtung eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Aufzüge durchzuführen, d.h. der sicherheitstechnische Zustand und die sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlage sind nach dem Stand der Technik zu bewerten, weiterhin sind erforderliche Prüffristen zu ermitteln.
Ferner sind Sie verpflichtet festgestellte Mängel abhängig von der Klassifizierung der Gefährdungen (extreme Priorität, hohe Priorität, mittlere Priorität und niedrige Priorität) in festgelegten Umsetzungszeiträumen zu beseitigen.